Weiteres UBS Zertifikat geplatzt

Post von ihrer depotführenden Bank erhielten Anleger, die ihr Geld in das UBS Stars Express Zertifikat (ISIN CH 0029405294) investiert haben. Zur ihrer Ãœberraschung wurde das Papier vorzeitig zur Rückzahlung fällig – nicht aber weil der darin verbriefte Express-Mechanismus mit seiner für das Jahr 2009 prognostizierten 32 %-igen Ertragschance gegriffen hätte, sondern weil sich das Schweizer Bankhaus auf die unter § 7 Abs. 1 Ziff. (vi) und (vii) enthaltene Klausel ihrer Anlagebedingungen berief. Danach hatte sich die Emittentin das Recht vorbehalten, die Anleihe vorzeitig zu kündigen, sofern mindestens 75 % der Aktien eines der zu Grunde gelegten Basiswerte von einem Aktionär übernommen bzw. den Minderheitsaktionären eines Basiswert ein Abfindungsangebot nach dem Aktien- oder Umwandlungsgesetz gemacht würde.

Das Zertifikat – seinerzeit u.a. von der HASPA mit der Angabe “Auch in fallenden Aktienmärkten attraktive Erträge erzielen” beworben – entpuppte sich als nahezu vollständiger Verlustbringer. Vom eingesetzten Stückpreis von 101,00 € zahlte UBS gerade einmal 5,68 € zurück – was einem Verlust von 94,2 % des eingesetzten Kapitals entspricht.

Möglich gemacht hat diesen enormen Verlust die spezielle Konstruktion des Zertifikates: Das auf 10 DAX-Werte bezogene Stars Express-Zertifikat sollte sich nach den Anlagebedingungen verlustfrei entwickeln, sofern bis zum Laufzeitende im Mai 2011 keine der zugrunde gelegten 10 Aktien an den jährlichen Beobachtungsstichtagen unter 50 % ihres Ausgangswertes fallen würde. Neben Titeln wie der BASF AG, DaimlerChrysler AG, Deutsche Bank, Deutsche Telekom AG, E.ON AG, RWE AG, Thyssen Krupp AG befand sich auch die Aktie der Hypo Real Estate Holding AG unter den in Bezug genommenen Basiswerten. Infolge der HRE-Verstaatlichung machte UBS jetzt Gebrauch von den in Anlagebedingungen enthaltenen, aus Anlegersicht geldvernichtenden Kündigungsklauseln.

“Mit dem Stars Express-Zertifikat wurde der Anleger so gestellt, als hätte er von vornherein sein gesamtes Geld in den schlechtesten aller 10 zugrunde gelegten Aktientitel investiert. Wir gehen nicht davon aus, dass diese dem Papier innewohnende Negativauswahl dem Willen eines ordnungsgemäß informierten Anlegers entsprach. Zudem haben wir bis heute keinen Anleger kennen gelernt, der von seiner Bank über das Kündigungsrecht, auf das sich UBS nunmehr beruft, aufklärt wurde. Damit wurde den Anlegern ein wesentliches Risiko der Anleihe, welches sich jetzt verwirklicht hat, verschwiegen. Schadensersatzansprüchen gegen die beratenden Banken messen wir deshalb hohe Erfolgsaussichten bei.“ so der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Raoul Sandner.

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