EUIPO: Warnung vor irreführenden Rechnungen

Anmelder von Schutzrechten erhalten in zunehmendem Maße unaufgeforderte Post von Unternehmen, die Zahlungen für fragwürdige Marken- und Geschmacksmusterdienstleistungen wie Veröffentlichung, Eintragung oder Aufnahme in Branchenverzeichnisse verlangen. Diese Rechnungen sehen der Präsenz des EUIPO oft sehr ähnlich und werden von Absendern verschickt, die sich durch Verwendung von Namen wie “IPIO – Organization Intellectual Property“, “EIPR – European IP Register“, “BIP – Bureau Intellectual Property” or “WPTA – World patent & Trademark Agency“ einen offiziellen Anschein geben. Diese Angebote stehen in keinem Zusammenhang mit offiziellen Marken- oder Geschmacksmusterregistrierungsdiensten, die von öffentlichen Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union wie dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder den nationalen Markenämtern angeboten werden. Die Bezahlung solcher Rechnungen ist für die Erteilung des beantragten Schutzrechts nicht erforderlich.

Zu Informationszwecken hat das Amt eine durchsuchbare Liste mit den Firmen oder Registern veröffentlicht, die in der Vergangenheit irreführende Rechnungen versandt haben. Wir empfehlen, solche Rechnungen zu ignorieren. Das EUIPO versendet niemals Rechnungen oder Briefe, mit denen es den Anmelder zur direkten Bezahlung von Dienstleistungen auffordert.