LG Münster: Apple muss Erben den Zugang zum iCloud-Account des Verstorbenen ermöglichen

Eine weitere Entscheidung deutscher Gerichte in den hochaktuellen Problematik des Verbleibs digitaler Inhalte von Verstorbenen bzw. der Zugriffsrechte der Erben (digitaler Nachlass).

Das Landgericht Münster entscheid am 16. April 2019 (Az. 014 O 565/18), dass Apple den Erben eines verstorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu dessen Account gewähren muss. Offensichtlich starb der Betroffene während einer Reise im Ausland. Die Erben erhofften sich sodann von den in der iCloud des Verstorbenen gespeicherten Daten Erkenntnisse über die Gründe, die zum Tod führten. In einem iCloud-Account können – wie in allen typischen Cloud-Diensten – Fotos, E-Mails und andere Dokumente hochgeladen und gespeichert werden.

Die Apple-Tochtergesellschaft Apple Distribution International UCL verweigerte der Erben hingegen den gewünschten iCloud-Zugang .

Die Kammer stärkte damit die Rechte von Erben am digitalen Nachlass. Dies harmonisiert mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Juli 2018, in der klargestellt wurde, dass auch persönliche Inhalte im Internet grundsätzlich an die Erben fallen. So wurde seitens des BGH (Az. III ZR 183/17) bereits festgestellt, dass es keinen Grund gebe, digitale Inhalte Verstorbener anders zu behandeln als z.B. Briefe oder Tagebücher (lesen Sie hierzu unseren Beitrag).