Was ist die Nizza-Klassifikation?

Die Nizza-Klassifikation ist ein internationales Klassifizierungssystem, das verwendet wird, um Waren und Dienstleistungen zum Zwecke der Eintragung von Marken zu klassifizieren. Der Name geht zurück auf eine diplomatische Konferenz, die am 15. Juni 1957 in Nizza stattfand und auf der eine internationale Vereinbarung über die Klassifizierung von Marken abgeschlossen wurde. Bis Januar 2013 sind insgesamt 83 Vertragsstaaten dem Abkommen von Nizza beigetreten. In der Nizza-Klassifikation sind alle erdenklichen Waren und Dienstleistungen in 45 sogenannten “Klassen” (34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen) zusammengefasst.

Um die Nizza-Klassifikation stets auf dem neuesten Stand zu halten, wird sie ständig überarbeitet. Eine neue Ausgabe wird alle fünf Jahre veröffentlicht und zusätzlich wird jährlich eine neue Version der aktuellen Ausgabe veröffentlicht.

Sowohl das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als auch die Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) verwenden die Klassifikation von Nizza bei der Registrierung von Marken. Daher muss jede Anmeldung einer deutschen Marke bzw. europäischen Gemeinschaftsmarke eine der Nizza-Klassifikation entsprechende Liste derjenigen Waren / Dienstleistungen enthalten, für die der Anmelder seine Marke schützen will.

Die Klasseneinteilung sämtlicher Waren und Dienstleistungen gemäß der Nizza-Klassifikation – 10. Ausgabe, Version 2014 (gültig ab 01.01.2014) finden Sie hier.