BGH stärkt Anlegerschutz

Heute hat der Bundesgerichtshof mit zwei weiteren Urteilen (Urteile vom 14. Juli 2009 – XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08) die Beratungspflichten von Banken beim Vertrieb von Kapitalanlagen präzisiert: Danach darf die Bank einem Kunden, der ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart hat, keine Einlage bei ihr selbst empfehlen, wenn bei ihr nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (€ 20.000) besteht. Die Empfehlung eines solchen Produkts war in den konkreten Fällen nicht anlegergerecht.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den heutigen Urteilen.
 

Bundesrat stimmt Stärkung der Anlegerrechte zu

Der Bundesrat hat heute dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (siehe unseren Beitrag vom 03.07.2009) zugestimmt. Das Gesetz wird damit am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Die dort vorgesehene Beratungsdokumentation wird ab dem 01. Januar 2010 obligatorisch.

Klagewelle gegen Delbrück Bethmann Maffei

Nach Informationen des Hamburger Abendblatts rollt auf die Hamburger Niederlassung der Privatbank Delbrück Bethmann Maffei eine Klagewelle wegen fehlerhafter Anlageberatung zu. Auch SANDNER Rechtsanwälte vertreten eine Reihe von Kapitalanlegern, die erhebliche Summen mit Zertifikaten verloren haben, die Ihnen von dem Bankhaus am Ballindamm empfohlen wurden.  

Lesen Sie den vollständigen Abendblatt-Artikel hier.