Mediation – Ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von festgefahrenen Konflikten. Die Konfliktparteien sollen mit Hilfe eines neutralen, allparteilichen Dritten, dem Mediator, versuchen, selbstbestimmte Problemlösungen zu erarbeiten. Das Ergebnis des Mediationsverfahrens liegt allein in den Händen der Konfliktparteien, der Mediator hat keinerlei Entscheidungsbefugnis. Die beteiligten Parteien erhalten im Wege der Mediation die Möglichkeit, ihren Konflikt durch die Erarbeitung zukunftsorientierter Lösungen langfristig beizulegen. Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren, welches einen in der Vergangenheit liegenden Streitgegenstand regelt, berücksichtigt das Mediationsverfahren die hinter dem Konflikt stehenden Interessen der Parteien, so dass eine zukunftsweisende Befriedigung des Konfliktes möglich wird. Häufig eröffnet ein Mediationsverfahren den Konfliktparteien zum ersten Mal wieder die Möglichkeit, miteinander zu kommunizieren. Kernstück der Mediation ist – unter Anleitung des Mediators – die sich hinter den von den Parteien bezogenen Positionen verbergenden Interessen herauszuarbeiten, auf deren Grundlage eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Zur Erläuterung wird hierfür gerne auf das sog. „Orangenbeispiel“ (nach Mary Parker Follet) verwiesen: Zwei Schwestern streiten sich um die letzte verfügbare Orange. Die auf den ersten Blick gerechteste Lösung erscheint das Teilen der Orange zu sein. Nach den eigentlichen Interessen der Schwestern gefragt, möchte die Eine die Schale der Orange für einen Kuchen verwenden, während die Andere den Saft der Orange benötigt. Das Teilen der Orange wäre demnach nicht so sinnvoll, wie das Verwenden der Orange zuerst durch die eine und danach durch die andere Schwester. Bei interessengerechter Lösung sind beide Schwestern zufrieden zu stellen. Das Schaffen einer „Win-win-Situation“ stellt das optimale Ergebnis eines Mediationsprozesses dar.

Ein Mediationsverfahren ist in der Regel zeitsparender und kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren und verbessert häufig die Beziehungen der Parteien dahingehend, dass zukünftige Konflikte und Gerichtsverfahren vermieden werden können. Hierzu tragen die Grundprinzipien jedes Mediationsverfahrens bei:

  • Die Mediation ist freiwillig, jede Partei beginnt das Verfahren freiwillig und hat die Möglichkeit, es jederzeit zu beenden.
  • Der Mediator ist neutral, er bewertet nicht und entscheidet nicht und ist nicht parteilich.
  • Die Parteien handeln eigenverantwortlich, sie selbst bestimmen die Lösungen ihres Konflikts.
  • Die Parteien werden über alle wesentlichen Tatsachen informiert, die eine interessengerechte Lösung fördern.
  • Die im Mediationsverfahren gewonnenen Informationen und Lösungen sind von den Parteien und dem Mediator vertraulich zu behandeln.

Die Einhaltung dieser Verfahrensgrundsätze ermöglicht letztlich das Auffinden einer selbstbestimmten, interessengerechten und langfristigen Konfliktlösung. Mediation ist in vielen Rechtsgebieten anwendbar, insbesondere im Familien- und Erbrecht, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, im Baurecht, jedoch auch im Arbeits- und Wirtschaftsrecht und im gewerblichen Rechtsschutz.

Der Gesetzgeber hat Anfang des Jahres 2011 in Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie (2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen) das Mediationsgesetz auf den Weg gebracht. Aufgrund von Streitigkeiten hinsichtlich der Regelung der gerichtsinternen Mediation rief der Bundesrat im Februar 2012 den Vermittlungsausschuss ein. Auch die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung der Mediatoren wird streitig diskutiert. Das Inkrafttreten des Mediationsgesetzes lässt daher weiter auf sich warten.

Haben Sie weitere Fragen zum Mediationsverfahren? Sprechen Sie uns gerne an.