Landgericht Frankfurt verurteilt FRASPA zu € 102.000 Schadensersatz wegen auftraglosen Kaufs eines Lehman-Zertifikats

Unter der Ãœberschrift “Blindes Verständnis für Lehman-Zertifikate” berichtet die heutige Online-Ausgabe der Financial Times Deutschland über den Fall einer blinden 85-jährigen Dame, der von ihrem Bankberater im Rahmen eines Hausbesuchs ein – zwischenzeitlich praktisch wertloses -Lehman-Zertifikat vorgestellt wurde. Ein schriftlicher Auftrag wurde nicht erteilt. Am nächsten Tag kaufte der Berater dieses Lehman-Zertifikat im Wert von 102.000 Euro für das FRASPA-Depot der alten Dame. Im Prozess berief sich die FRASPA darauf, die Klägerin habe ihr eine entsprechende Order mündlich erteilt. Dies sah das Landgericht Frankfurt jedoch als nicht erwiesen an und verurteilte die insofern beweisbelastete Sparkasse zum Ersatz des vollen Anlagebetrages von 102.000 EURO.  

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Hinweis: Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 24.07.2009). Die Frankfurter Sparkasse hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

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