Schlecht beraten? Haspa-Kunden verlieren erneut Geld mit wertlosen Zertifikaten

Unter diesem Titel berichtet das Hamburger Abendblatt in seiner heutigen Ausgabe über die Verluste, die Anleger mit dem UBS Stars-Express Zertifikat erlitten haben. SANDNER Rechtsanwälte vertreten eine Reihe von Geschädigten gegen die Haspa. Sofern Sie zu den betroffenen Anlegern gehören, sprechen Sie uns gerne an.

Zertifikat UBS Stars Express: Hohe Verluste für Haspa-Kunden

Anleger des UBS Stars Express Zertifikats müssen mit einem fast vollständigen Verlust ihres Geldes rechnen. Das Zertifikat wurde jetzt vorzeitig und für die Anleger völlig überraschend gekündigt, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit.

Das Zertifikat mit der Nummer ISIN CH0029405294 wurde Anfang 2007 von der Haspa einer großen Zahl von Kunden als rentierliche und sichere Anlage empfohlen. Die Haspa-Berater versprachen ihren Kunden, das Zertifikat basiere auf 10 soliden Dax-Werten und sei eine hundertprozentige Anlage. Doch verschwiegen wurde nach Angaben von Anlegern, die sich bei der Verbraucherzentrale gemeldet haben: Entwickelt sich nur eine der Basisaktien – darunter Telekom und Hypo Real Estate – negativ, fließen weder Zinsen, noch ist die Rückzahlung des Papiers zum Einstandskurs gesichert. Ãœberdies hat sich die Emittentin UBS ein vorzeitiges Kündigungsrecht für bestimmte Fälle vorbehalten. Sie zahlt dann nur den laufenden Kurs und beschert den Kunden einen garantierten Verlust.

Tatsächlich entwickelten sich die Kurse einiger Basisaktien des UBS Zertifikats von Anfang an negativ. Eine vorzeitige Rückzahlung mit in Aussicht gestellter 16-prozentiger jährlicher Verzinsung kam damit weder nach einem noch nach zwei Jahren Laufzeit in Frage. Als dann schließlich die Hypo Real Estate Ende 2009 verstaatlicht wurde, zog die Emittentin UBS die Reißleine und kündigte das Zertifikat vorzeitig. Die betroffenen Haspa-Kunden wurden lapidar per Abrechnung über die Rückzahlung zum Kurs von 2,62 Euro – gegenüber einem Kaufpreis von 101 Euro – sowie über ihren steuerlichen Verlust informiert. „Kein Wort der Erklärung oder des Bedauerns über diesen völlig unerwarteten und dramatischen Verlust. Erst auf Nachfragen wurde ein Stapel Papier zur Verfügung gestellt, der die Emissionsbedingungen enthielt“, sagt Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg.

In der Verbraucherzentrale haben sich zahlreiche betroffene und schockierte Kunden gemeldet. „In einigen Fällen war die Anlageberatung völlig unzureichend“, sagt Schmitz. „Die Funktionsweise des Zertifikats und  die damit verbundenen Risiken wurden nicht erläutert. In keinem der uns vorliegenden Fälle wurde auf das vorzeitige Kündigungsrecht der Emittentin hingewiesen“, so Schmitz weiter.

Die Haspa entschädigt nach Angaben der Verbraucherzentrale jetzt vereinzelt Kunden mit 50 Prozent des entstandenen Verlusts. Die Mehrzahl der Geschädigten bleibe allerdings vollständig auf ihrem Schaden sitzen. „Wir halten das für nicht hinnehmbar und erwarten von der Haspa eine kundenfreundliche Entschädigungslösung für alle Betroffenen“, so Schmitz.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, Mitteilung vom 04.02.2010

Weiteres UBS Zertifikat geplatzt

Post von ihrer depotführenden Bank erhielten Anleger, die ihr Geld in das UBS Stars Express Zertifikat (ISIN CH 0029405294) investiert haben. Zur ihrer Ãœberraschung wurde das Papier vorzeitig zur Rückzahlung fällig – nicht aber weil der darin verbriefte Express-Mechanismus mit seiner für das Jahr 2009 prognostizierten 32 %-igen Ertragschance gegriffen hätte, sondern weil sich das Schweizer Bankhaus auf die unter § 7 Abs. 1 Ziff. (vi) und (vii) enthaltene Klausel ihrer Anlagebedingungen berief. Danach hatte sich die Emittentin das Recht vorbehalten, die Anleihe vorzeitig zu kündigen, sofern mindestens 75 % der Aktien eines der zu Grunde gelegten Basiswerte von einem Aktionär übernommen bzw. den Minderheitsaktionären eines Basiswert ein Abfindungsangebot nach dem Aktien- oder Umwandlungsgesetz gemacht würde.

Das Zertifikat – seinerzeit u.a. von der HASPA mit der Angabe “Auch in fallenden Aktienmärkten attraktive Erträge erzielen” beworben – entpuppte sich als nahezu vollständiger Verlustbringer. Vom eingesetzten Stückpreis von 101,00 € zahlte UBS gerade einmal 5,68 € zurück – was einem Verlust von 94,2 % des eingesetzten Kapitals entspricht.

Möglich gemacht hat diesen enormen Verlust die spezielle Konstruktion des Zertifikates: Das auf 10 DAX-Werte bezogene Stars Express-Zertifikat sollte sich nach den Anlagebedingungen verlustfrei entwickeln, sofern bis zum Laufzeitende im Mai 2011 keine der zugrunde gelegten 10 Aktien an den jährlichen Beobachtungsstichtagen unter 50 % ihres Ausgangswertes fallen würde. Neben Titeln wie der BASF AG, DaimlerChrysler AG, Deutsche Bank, Deutsche Telekom AG, E.ON AG, RWE AG, Thyssen Krupp AG befand sich auch die Aktie der Hypo Real Estate Holding AG unter den in Bezug genommenen Basiswerten. Infolge der HRE-Verstaatlichung machte UBS jetzt Gebrauch von den in Anlagebedingungen enthaltenen, aus Anlegersicht geldvernichtenden Kündigungsklauseln.

“Mit dem Stars Express-Zertifikat wurde der Anleger so gestellt, als hätte er von vornherein sein gesamtes Geld in den schlechtesten aller 10 zugrunde gelegten Aktientitel investiert. Wir gehen nicht davon aus, dass diese dem Papier innewohnende Negativauswahl dem Willen eines ordnungsgemäß informierten Anlegers entsprach. Zudem haben wir bis heute keinen Anleger kennen gelernt, der von seiner Bank über das Kündigungsrecht, auf das sich UBS nunmehr beruft, aufklärt wurde. Damit wurde den Anlegern ein wesentliches Risiko der Anleihe, welches sich jetzt verwirklicht hat, verschwiegen. Schadensersatzansprüchen gegen die beratenden Banken messen wir deshalb hohe Erfolgsaussichten bei.“ so der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Raoul Sandner.