Bundesrat stimmt Stärkung der Anlegerrechte zu

Der Bundesrat hat heute dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (siehe unseren Beitrag vom 03.07.2009) zugestimmt. Das Gesetz wird damit am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Die dort vorgesehene Beratungsdokumentation wird ab dem 01. Januar 2010 obligatorisch.

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