BGH, Urteil vom 27.03.2007: Die Privilegierung von Diensteanbietern, wie z.B. Forenbetreibern, nach § 10 TMG (früher § 11 TDG) greift nur im Falle von strafrechtlicher Verantwortlichkeit und Schadensersatzhaftung, nicht jedoch im Falle von Unterlassungsansprüchen
Diese Webseite nutzt Cookies, um die Nutzung der Webseite zu erleichtern. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.