BGH, Urteil vom 22.07.2004: Zur Verwechslungsgefahr, wenn die Klagemarke mit einem Teil der angegriffenen Marke übereinstimmt (sog. Teilidentität – Mustang III)
Diese Webseite nutzt Cookies, um die Nutzung der Webseite zu erleichtern. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.