BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006: “Bei der Empfehlung von Fondsanteilen muss die Bank über Rückvergütungen aufklären, die sie aus Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält” bei-der-empfehlung-von-fondsanteilen-muss-die-bank-uber-ruckvergutungen-aufklaren-die-sie-aus-ausgabeaufschlagen-und-jahrlichen-verwaltungsgebuhren-erhalt.pdf