American Express Business Gold Card – Haftung des Angestellten bei Insolvenz des Unternehmens?

In zwei weiteren Fällen (LG Stendal 23 O 378/13 und AG Stendal 3 C 943/13) konnten SANDNER Rechtsanwälte die persönliche Haftung der Geschäftsführer einer Logistik-GmbH für Unternehmensausgaben, die mit einer American Express Business Gold Card bezahlt wurden, abwenden.

Infolge einer Insolvenz konnte die von ihnen geführte GmbH diese Geschäftsausgaben nicht mehr begleichen. Daher berief sich das Kreditkartkartenunternehmen auf eine Klausel des Kreditkartenantrags:

„Wir legen diesen Antrag gemeinsam vor und haften gesamtschuldnerisch für alle Rechnungsbeträge, die durch die Business Gold Card bis zu ihrer Rückgabe verursacht werden.“

und beanspruchte von den Geschäftsführern persönlich die Bezahlung der Kreditkartkartenumsätze.

Die in einem gleich gelagerten Fall von SANDNER Rechtsanwälten erwirkte Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Hamm (I-31 U 51/08) teilten auch die Stendaler Gerichte. Nach dem Hinweis beider Gerichte auf rechtliche Bedenken zur Wirksamkeit der Gesamtschuld-Klausel nahm American Express die Klagen zurück.

“Die persönliche Mithaftung von Angestellten für Geschäftsausgaben, die mit einer American Express Business Card beglichen werden, kann nicht mit einer im Kleingedruckten des Kreditkartenantrags versteckten Klausel begründet werden”, kommentiert Fachanwalt Raoul Sandner den Ausgang des Verfahren. “Wenn American Express Mitarbeiter eines Unternehmens im Insolvenzfall persönlich für Unternehmensverbindlichkeiten in Anspruch nehmen möchte, ist vertraglich eine klare und unmissverständliche Erklärung zur Haftungsübernahme zu vereinbaren. Die uns vorliegenden Formularbedingungen des Kreditkartenunternehmens genügen diesen Anforderungen nicht.”

American Express Business Card Bedingungen unwirksam

Gericht lehnt Mitarbeiter-Haftung für Geschäftsausgaben ab

Das Landgericht Essen hat die Mitgliedschaftsbedingungen der American Express Business Card, wonach der Verwender dieser Karten neben seinem Arbeitgeber für getätigte Geschäftsausgaben haftet, für unwirksam erklärt.

Die Vorteile der Amex Business Card klingen verlockend: Versprochen werden finanzielle Flexibilität und erhebliche Einsparungspotentiale in nahezu allen geschäftsrelevanten Bereichen: Für Büromaterial, die Anschaffung von Hard- und Software, die Planung von Geschäftsreisen oder das Buchen eines Mietwagens. Dieses Zahlungsmittel soll Selbständigen, Freiberuflern und mittelständischen Unternehmen ermöglichen, ihren Einkauf zu optimieren, indem sie ihre zeichnungsberechtigten Mitarbeiter mit der Amexco Business-Kreditkarte versehen. Das böse Erwachen kommt jedoch, wenn das Unternehmen die vom Mitarbeiter getätigten Umsätze nicht bezahlen will oder kann. Im Kleingedruckten der Kartenbedingungen findet sich nämlich ein Passus, wonach der Mitarbeiter gesamtschuldnerisch für die mit der Karte getätigten Unternehmensausgaben haften soll. Dem schob das Landgericht Essen (6 O 241/07) jetzt einen Riegel vor: Es wertete die entsprechende Klausel der Mitgliedschaftsbedingungen als überraschend, weil sie den Doppelcharakter der sowohl geschäftlichen als auch privaten Verpflichtung des die Karte einsetzenden Mitarbeiters nur ungenügend zum Ausdruck brachte. Die seitens des Kreditkartenunternehmens dagegen beim Oberlandesgericht Hamm (I-31 U 51/08) eingelegte Berufung blieb ohne Erfolg, womit das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig ist.

“Danach sind Mitarbeiter, denen ihr Unternehmen zur Bezahlung geschäftlicher Ausgaben eine Firmenkreditkarte überlassen hat, vor einer persönlichen Inanspruchnahme geschützt”, kommentiert Rechtsanwalt Raoul Sandner, der die Entscheidung erstritt. “Insbesondere bei Insolvenz des Arbeitgebers hat diese Entscheidung ernorme praktische Relevanz: Der in keiner Weise überschaubaren und letztlich unbeschränkten Haftung des Mitarbeiters für Unternehmensverbindlichkeiten hat das Gericht eine klare Absage erteilt.”

 

Update 27.07.2014: Auch das Landgericht Stendal (LG Stendal 23 O 378/13) und das Amtsgericht Stendal  (AG Stendal 3 C 943/13) tendieren zu der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Hamm, wonach eine persönliche Haftung von Angestellten für Geschäftsausgaben, die mit einer American Express Business Card bezahlt wurden, nicht durch eine im Fließtext des Kreditkartenantrags versteckte Klausel begründet werden kann. Auf entsprechende Hinweise der Stendaler Gerichte hat American Express in beiden Fällen die Klagen gegen die persönlich in Anspruch genommenen Geschäftsführer einer Logistik-GmbH zurück genommen.