Haftung von Google für rechtswidrige Snippets in Suchergebnissen

Mit Urteil vom 07.11.2014 (324 O 660/12) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass Google als Suchmaschinenbetreiber ab Kenntniserlangung für die Inhalte der im Rahmen der Suchergebnisse angezeigten kurzen Textauszüge aus den gefundenen Webseiten haftet, wenn in diesen Snippets ein rechtswidriger Inhalt verbreitet wird, kein berechtigtes öffentliches Interesse an deren Verbreitung besteht und der Eintrag nach Kenntniserlangung nicht entfernt wird.

Verstoß gegen das RDG durch Vertretung Dritter auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte

Mit Urteil vom 28.03.2014 (5 O 169/13) hat das Landgericht Siegen entschieden, dass derjenige, der die Rechte von Inhabern gewerblicher Schutzrechte gegenüber Dritten vertritt oder in sonstiger Weise Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte anbietet, ohne Rechtsanwalt oder Patentanwalt zu sein, wegen unerlaubter Rechtsberatung nach § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 2, 3 RDG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Mobiltelefonnutzung bei Start-Stopp-Automatik des Fahrzeugs

Mit Beschluss vom 09.09.2014 hat das OLG Hamm einen Fahrzeugführer freigesprochen, der an einer roten Ampel stehend mit seinem Handy telefoniert hatte. Er konnte sich darauf berufen, dass sein Fahrzeug mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet war und der Motor infolge dessen während des Telefonats ausgeschaltet war. Nachdem ihn die Vorinstanz wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße von 40 € verurteilt hatte, hatte seine Rechtsbeschwerde Erfolg und führte zum Freispruch. Das OLG Hamm stellte maßgeblich darauf ab, dass die Verbotsnorm des § 23 Abs. 1a StVO nicht zwischen einer manuellen oder automatischen Abschaltung des Motors differenziert. Daher liege eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer auch dann nicht vor, wenn das Fahrzeug steht und der Motor durch die Start-Stopp-Funktion automatisch ausgeschaltet wurde.