Einrichtung einer Bankenkammer am Landgericht Hamburg

Die Hamburger Justiz reagiert auf den infolge der Finanzkrise deutlich erhöhten Arbeitsanfall im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts. Das Landgericht richtet zum 1. September 2009 erstmals eine Bankenkammer ein. Diese Spezialkammer ist zuständig für alle beim Landgericht neu eingehenden Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften.

Das sind Streitigkeiten über Ansprüche aus Vermögensberatung und Anlagegeschäften sowie über Prospekthaftungsansprüche, in denen ein Kreditinstitut klagt oder verklagt wird. 

Sibylle Umlauf, Präsidentin des Landgerichts: “Die Entscheidung des Präsidiums des Landgerichts, eine Spezialkammer für Bankensachen einzurichten, ist nach der derzeitigen Entwicklung zeitgerecht und notwendig. Sie bündelt Fachwissen der Richter und gewährleistet beim Landgericht eine einheitliche Rechtsprechung in diesem Bereich.”

Leave a Comment.