Urteil gegen “Promotionsvermittler” rechtskräftig

Der Angeklagte wurde vom Landgericht Hildesheim wegen Bestechung in 61 Fällen zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 75.000 Euro verurteilt.

Nach den Feststellungen des landgerichtlichen Urteils ist der Angeklagte Gesellschafter und Geschäftsführer eines privaten “Instituts für Wissenschaftsberatung”. Dieses befasste sich im wesentlichen damit, Akademiker, vor allem Juristen, bei ihrem Vorhaben, an einer deutschen Universität zu promovieren, zu unterstützen und ihnen gegen Bezahlung insbesondere einen so genannten Doktorvater zu vermitteln. Promotionswillige Personen kamen in der Regel über entsprechende Anzeigen in Fachzeitschriften mit dem Institut des Angeklagten in Kontakt. Die Kosten für eine Promotionsbetreuung durch das Institut beliefen sich teilweise auf 20.000 Euro. Im Jahr 2000 kam der Angeklagte mit einem ordentlichen Professor einer deutschen Universität, der einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht innehatte, überein, ihm gegen Bezahlung Promotionskandidaten zu vermitteln, die er sodann bis zum Abschluss der Doktorarbeit betreuen sollte. Obwohl der Angeklagte wusste, dass die Betreuung von Doktoranden zu den Dienstpflichten beamteter Hochschullehrer gehört und von diesen unentgeltlich zu erbringen ist, vermittelte er in der Folgezeit dem Professor insgesamt 61 Promotionskandidaten, die dieser im Hinblick auf die vom Angeklagten versprochenen und geleisteten Zahlungen in Höhe von 2000 bis 4000 Euro je Kandidat auch als Doktoranden annahm. Nur 4 Personen schlossen ihr Vorhaben erfolgreich mit einem Doktortitel ab.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 26. Mai 2009 – 3 StR 48/09

Landgericht Hildesheim – 22 KLs 4252Js 86234/04 – Urteil vom 14.Juli 2008

Erfolgsmodell Unternehmergesellschaft – bereits mehr als 11.000 Mini-GmbHs gegründet

Die “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” steht Unternehmensgründern seit dem 01. November 2008 als kostengünstige Rechtsformvariante der GmbH zur Verfügung. Die umgangssprachlich auch als „Mini-GmbH“ bezeichnete Unternehmergesellschaft kann mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden. Nach einer Studie des “Forschungsprojekts Unternehmergesellschaft” der Universität Jena haben bereits mehr als 11.000 Gründer (Stand 13.06.2009) von diesem Vorteil Gebrauch gemacht.

“Die Unternehmergesellschaft hat sich damit in Deutschland als Alternative zur englischen Limited etabliert”, kommentiert Rechtsanwalt Sandner diese Entwicklung. “In der Regel fahren Gründer kleinerer Unternehmen mit der Unternehmergesellschaft besser als mit einer ausländischen Gesellschaft.” Die Musterprotokolle zur kostengünstigen Gründung einer Unternehmergesellschaft finden Sie hier: weiterlesen

Ausbildung zur / zum Rechtsanwaltsfachangestellten in Hamburg

Sie haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, eine hohe Auffassungsgabe, eine gute Allgemeinbildung und wissen mit den gängigen Office-Programmen umzugehen. Sie haben ein freundliches, kommunikatives und unkompliziertes Auftreten und arbeiten gerne im Team. Ein gutes schriftliches und sprachliches Ausdrucksvermögen sowie gute Umgangsformen setzen wir voraus.
Wir bieten Ihnen zum 01. August 2009 einen interessanten und abwechslungsreichen Ausbildungsplatz zum / zur

R e c h t s a n w a l t s f a c h a n g e s t e l l t e n

in unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Hamburg Blankenese an. Die Ausbildung wird im dualen System durchgeführt, sodass Sie praxisnah zweimal wöchentlich die Berufsschule besuchen. Ein vorheriges (bezahltes) Praktikum ist möglich. Bei entsprechenden sehr guten theoretischen und praktischen Leistungen stellen wir Ihnen eine Übernahme nach der Ausbildung in Aussicht. Wenn Sie Lust haben, Ihren Einstieg ins Berufsleben in einem jungen, motivierten Team zu vollziehen, richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte an:

SANDNER Rechtsanwälte
Herrn Rechtsanwalt Raoul Sandner
Richard-Dehmel-Str. 4
22587 Hamburg

oder per E-Mail an: kanzlei (at) vokat.de