Rechtsanwalt (m/w), Schwerpunkt Marken- und Geschmacksmusterrecht

 

Wir sind eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltsboutique mit einem Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz. Für die Beratung und Prozessvertretung unserer anspruchsvollen deutschen und ausländischen, namentlich chinesischen Mandanten in den Bereichen Marken- und Geschmacksmusterrecht sowie auf weiteren Feldern des Wirtschaftsrechts bieten wir in unserer Blankeneser Kanzlei zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

 

Rechtsanwalt (m|w)

 

 

Ihr optimales Profil:

  • exzellente, durch entsprechende Examina nachgewiesene Rechtskenntnisse
  • mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt oder Unternehmensjurist
  • Erfahrung im „grünen Bereich“

 

Worauf wir besonders Wert legen:

  • Teamfähigkeit
  • ausgeprägtes unternehmerisches Denken
  • Freude an überdurchschnittlicher Leistung
  • Aufgeschlossenheit gegenüber der chinesischen Kultur

 

Wir bieten:

  • Möglichkeit, den Titel „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ zeitnah zu erwerben
  • hohen Gestaltungsspielraum bei der Entwicklung und Umsetzung anwaltlicher Standard-Dienstleistungen
  • leistungsgerechte Vergütung mit erfolgsbasierter Komponente

 

Mehr Interesse? Wir freuen uns auf Ihre
Bewerbung, gerne per E-Mail:

kanzlei (at) vokat.de

SANDNER Rechtsanwälte
Ansprechpartner: RA Raoul Sandner
Richard-Dehmel-Str. 4, 22587 Hamburg
Tel.: 040 – 822 99 12 0

Musterbelehrung über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht erlangt Gesetzesrang

Zum 11.06.2010 sind weitere Teile des „Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ in Kraft getreten. Dadurch wurden insbesondere Informationsvorschriften, die bislang in der BGB-Info Verordnung geregelt waren, so z.B. zu Fernabsatzgeschäften und dem elektronischen Geschäftsverkehr, in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB – dort Art 246) überführt. Bei weitgehend gleich bleibendem Inhalt erhalten die nun als Anlagen 1 und 2 zu Artikel 246 EGBGB aufgeführten Muster für die Widerrufs– und die Rückgabebelehrung ebenfalls Gesetzesrang. Wird das entsprechende Muster in Textform verwandt, gelten die Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des EGBGB an eine ordnungsgemäße Information und Belehrung über das Widerrufsrecht bzw. das Rückgaberecht als erfüllt (§ 360 Absatz 3 BGB und Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1 EGBGB). Eine Pflicht, die Muster zu verwenden, besteht weiterhin nicht. Da die Muster nun Gesetzesrang erhalten, können die Gerichte diese nicht mehr – wie dies in der Vergangenheit geschehen ist – als den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs widersprechend ansehen. Dies führt zu größerer Rechtssicherheit für Unternehmen, die die Musterbelehrungen verwenden.

„bok“ und die Kehrseite des Erfolgs

Als Misserfolgsstory bezeichnet der Inhaber der beliebten Hamburger Szene-Restaurants “bok” die Erfahrungen, die er machen musste, weil er sich nicht frühzeitig um den markenrechtlichen Schutz seiner Asia-Lokale kümmerte.

Lesen Sie selbst, was Herr Shin Won Kang in seinem aktuellen Newsletter schreibt:

bok.jpg

Mittlerweile hat sich Herr Kang für den Schutz seiner geschäftlichen Zeichen entschieden und eine Reihe von Marken beim DPMA (z.B. Reg.-Nr. 30512137, 3051238, 30512139) registriert.

SANDNER Rechtsanwälte bieten fundierte Beratung und fachanwaltliche Vertretung im Markenrecht. Die Anmeldung Ihrer Marke erhalten Sie auch unter TradeMark24.net als anwaltliche Standarddienstleistung zum günstigen Festpreis.