Bindeglied zwischen chinesischen Investoren und deutscher Justiz

In seiner heutigen Ausgabe berichtet SPIEGEL ONLINE über die Schwierigkeiten chinesischer Mittelständler bei Ihren Investitionsvorhaben in Deutschland. Neben kulturellen Unterschieden werden die Bürokratie der Ausländerbehörden und Arbeitsämter beklagt, die dazu führen, dass chinesische Führungskräfte und Mitarbeiter zum Teil lange auf die nötigen Papiere warten müssen.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit besonderem Fokus auf die Beratung und Prozessvertretung chinesischer Mandanten wird Raoul Sandner als „Bindeglied zwischen chinesischen Inverstoren und der deutschen Justiz“ genannt. „Sandners China Desk regelt Rechtsstreiterein, hilft beim Abschluss von Mietverträgen, bei der Suche nach Personal und bei Aufenthaltsregelungen“, konstatiert SPIEGEL ONLINE.

 

DPMA weist auf Praxisänderung bei Markenanmeldungen hin

Zukünftig legt das DPMA unpräzise Waren- und Dienstleistungsbegriffe, die im Rahmen einer Markenanmeldung vorgelegt werden,  anhand der jeweils angegbenen Klasse aus. Dies hat u.a. zur Folge, dass ein Begriff, der durch Angabe der Klassenziffer nun bereits präzisiert ist, nicht mehr nachträglich auf eine weitere Klasse ausgedehnt werden kann. Die neue Regelung gilt für Markenanmeldungen, die ab dem 01. Januar 2010 beim DPMA eingehen. Die Eizelheiten dieser Praxisänderung hat das DPMA hier veröffentlicht.

Verein pro Verbraucherschutz e.V.

Mit Bescheid vom 26.10.2010 hat das Bundesamt für Justiz das Ruhen der Eintragung des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. in die Liste der qualifizierten Einrichtungen für die Dauer von drei Monaten angeordnet. Innerhalb dieser Frist wird das Bundesamt entscheiden, ob dem Verein die Befugnis, Wettbewerbsverstöße im Verbraucherinteresse zu verfolgen, endgültig entzogen wird.

Das Ruhen der Eintragung wird angeordnet, wenn sich begründete Zweifel daran ergeben, ob ein Verein tatsächlich die Interessen von Verbrauchern wahrnimmt bzw. Anhaltspunkte für eine unerwünschte gewerbsmäßige Abmahntätigkeit vorliegen.

Der Verein pro Verbraucherschutz e.V. und sein Vorsitzender Joachim Rosseburg sind in der Vergangenheit ins Gerede gekommen, weil sie Serienabmahnungen ausgesprochen haben und zur weiteren gerichtlichen Verfolgung jeweils mit dem einschlägig bekannten Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Mann zusammen gearbeitet haben. Dem hat das LG Heilbronn bereits mit Urteil vom 24.03.2007 (8 O 90/07 St) ins Stammbuch geschrieben, dass sein Vorgehen für seine dortige Mandantin rechtsmissbräuchlich gewesen sei, weil “die Initiative hinsichtlich der für die Verfügungsklägerin geführten Abmahnverfahren vorrangig aus anwaltlichem Gebühreninteresse von deren Verfahrensbevollmächtigten ausgegangen” sei.