World Intellectual Property Day – “Designing the Future”

Die Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) feiert heute den 11. World Intellectual Property Day (WIPD). Die WIPO begeht diesen Tag, um die Kluft zwischen dem Bewusstsein der Menschen für geistiges Eigentum und deren Einfluss auf ihr Leben zu thematisieren. Geistiges Eigentum ist von praktischer Relevanz für das Arbeits- und soziale Leben aller Menschen und schließt Urheberrechte, Marken, Patente, Designs, vertrauliche Informationen und Domain-Namen ein.

Der 26. April dieses Jahres ist der 11. Jahrestag des World IP Day und der 41. Jahrestag des Inkrafttretens der WIPO-Konvention und damit der WIPO an sich.

Als Thema des diesjährigen World IP Day wurde “Designing the Future” – die Gestaltung der Zukunft ausgewählt. “Design berührt jeden Aspekt der menschlichen Kreativität. Es formt die Dinge, die wir schätzen – von traditionellem Handwerk bis hin zu Unterhaltungselektronik, von Gebäuden und Fahrrädern bis zur Mode und Möbeln. Design ist sichtbar gemachte Intelligenz”, sagt WIPO-Generaldirektor Francis Gurry in seiner Botschaft zum World IP Day.

Verurteilung wegen “Hausverlosung” im Internet rechtskräftig

Das Landgericht München I hat den Angeklagten mit Urteil vom 29. März 2010 wegen unerlaubter Ausspielung in Tateinheit mit Betrug in 18.294 tateinheitlichen Fällen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts veranstaltete der Angeklagte in der Zeit von Dezember 2008 bis Februar 2009 im Internet ein Gewinnspiel, bei dem als Hauptpreis eine ihm gehörende Doppelhaushälfte verlost werden sollte. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, mussten die Spielteilnehmer eine Teilnahmegebühr von 19 € entrichten und mehrere Quizfragen zutreffend beantworten. Auf seiner Internetseite hatte der Angeklagte u.a. versichert, dass es sich bei der Verlosung um ein “zulässiges Geschicklichkeitsspiel” handele, das nach den “rechtlichen Vorgaben” konzipiert sei. Tatsächlich war er von den zuständigen Behörden darauf hingewiesen worden, dass eine abschließende rechtliche Prüfung des von ihm geplanten Spiels aufgrund fehlender Unterlagen zwar noch nicht möglich sei, die Vermutung aber nahe liege, dass es sich hierbei um ein unerlaubtes Glücksspiel handeln dürfte. Dies entsprach im Wesentlichen einem Rechtsrat, den der Angeklagte zuvor auch von seinen Rechtsanwälten bekommen hatte, wonach die Rechtslage als “unklar” eingeschätzt und ein weiteres Vorgehen nur im Einvernehmen mit den Behörden empfohlen wurde. Der Angeklagte, der aufgrund des Schriftverkehrs mit einem Einschreiten der Behörden rechnen musste, nahm dennoch den Spielbetrieb auf. Ende Januar 2009 erging die Untersagungsverfügung. Die hiergegen zunächst eingelegten Rechtsmittel nahm der Angeklagte alsbald zurück und er stoppte die weitere Durchführung des Spiels. Bis zur Einstellung des Spielbetriebes nahmen 18.294 Personen an dem Gewinnspiel teil, zahlreiche davon auch mehrfach. Insgesamt erlangte der Angeklagte hierdurch 404.833 €, wovon er nur einen geringen Betrag (4.833 €) an einige der Spielteilnehmer zurückzahlte, die ihm zum Teil mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes gedroht hatten. Den überwiegenden Teil des Geldes verbrauchte er für eigene Zwecke.

Der Senat hat mit Zustimmung des Generalbundesanwaltes die Strafverfolgung auf den Vorwurf des Betruges beschränkt (§ 154a StPO), da die Feststellungen des Landgerichts nicht ausreichten, um die Verurteilung wegen einer unerlaubten Ausspielung (§ 287 StGB) zu tragen. Auf die Revision des Angeklagten gegen das landgerichtliche Urteil war der Schuldspruch entsprechend der Beschränkung abzuändern. Im Übrigen blieb das Rechtsmittel des Angeklagten erfolglos. Die Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 15. März 2011 – 1 StR 529/10

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26.04.2011

CCCME beruft SANDNER Rechtsanwälte zum „International Special Counsel“

Die China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products (CCCME) hat SANDNER Rechtsanwälte zum „International Special Counsel“ ernannt.

SANDNER Rechtsanwälte werden in Deutschland für die CCCME und ihre Mitgliedsunternehmen insbesondere in den Bereichen Vertragsrecht, Forderungseinzug und Recht des geistigen Eigentums als Berater und rechtliche Vertreter tätig. „Die Berufung zum International Special Counsel durch die chinesische Außenhandelskammer stellt eine große Anerkennung für die erfolgreiche Arbeit unseres China Desks dar,“ freut sich Raoul Sandner, Inhaber der Kanzlei SANDNER Rechtsanwälte.