BGH stärkt Anlegerschutz

Heute hat der Bundesgerichtshof mit zwei weiteren Urteilen (Urteile vom 14. Juli 2009 – XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08) die Beratungspflichten von Banken beim Vertrieb von Kapitalanlagen präzisiert: Danach darf die Bank einem Kunden, der ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart hat, keine Einlage bei ihr selbst empfehlen, wenn bei ihr nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (€ 20.000) besteht. Die Empfehlung eines solchen Produkts war in den konkreten Fällen nicht anlegergerecht.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den heutigen Urteilen.
 

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