BGH erteilt Limited-Gründung zur Umgehung eines Gewerbeverbots Absage

In seinem Beschluss II ZB 7/06 vom heutigen Tag hat der BGH entschieden, dass das Registergericht wegen eines im Inland gegen den – dem Geschäftsführer einer GmbH gleichstehenden – director einer englischen Private Limited Company durch vollziehbare Entscheidung der Verwaltungsbehörde verhängten Gewerbeverbots (§ 6 Abs. 2 Satz 4 GmbHG) die beantragte Eintragung einer Zweigniederlassung der Limited in das Handelsregister verweigern darf. Eine derartige Ablehnung der Eintragung der Zweigniederlassung der Limited im Inland verstößt weder gegen die 11. (Zweigniederlassungs-) Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1989 (89/666/EWG) noch gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43, 48 EG. Danach wird Einzelunternehmern, gegen die – z.B. wegen nicht beglichener Steuerschulden – ein Gewerbeverbot verhängt wurde, der Ausweg über die eigene Limited zur Wiederaufnahme bzw. Weiterführung ihrer Tätigkeit, zukünftig in der Regel verstellt sein.

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