Steuerfreie Veräußerung von Zertifikaten – Frist bis zum 30. Juni 2009 beachten

Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die nach 2008 erworben wurden, unterliegen der Einkommenssteuer. Die Einkommenssteuer wird dabei regelmäßig durch einen 25%igen Kapitalertragssteuerabzug an der Quelle (z.B. Bank, Finanzdienstleister) einbehalten und ist damit abgegolten. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die bis zum 31. Dezember 2008 gekauft wurden und länger als ein Jahr gehalten werden, bleiben steuerfrei.

Die neue Abgeltungssteuer gilt grundsätzlich auch für sog. Zertifikate. Derartige Papiere sind in der Regel rechtlich als Schuldverschreibungen ausgestaltet, bei denen die Rückzahlung von der Entwicklung eines oder mehrerer in bezug genommenen Basiswerte(s) (z.B. DAX oder einzelne bzw. mehrere Aktientitel) abhängig ist. Für solche Papiere, die vor 2009 angeschafft wurden, gelten besondere steuerrechtliche Regelungen:   

Das alte Recht – Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist – gilt bei Zertifikaten nur, wenn diese vor dem 15. März 2007 erworben wurden.

Für nach dem 14. März 2007 bis Ende 2008 erworbene Zertifikate gelten folgende Regelungen:

  • Zertifikat wird innerhalb von 12 Monaten verkauft: steuerpflichtig
  • Zertifikat wird länger als 12 Monate gehalten und nach dem 30. Juni 2009 verkauft: steuerpflichtig
  • Zertifikat wird länger als 12 Monate gehalten und bis zum 30. Juni 2009 verkauft: steuerfrei

Das bedeutet, dass Veräußerungsgewinne aus nach dem 14. März 2007 erworbenen Zertifikaten nur dann steuerfrei bleiben, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Haltefrist und bis zum 30. Juni 2009 erfolgt.

Erträge aus dem Verkauf von Zertifikaten, die ab 2009 erworben wurden, sind wie andere Aktien-und Wertpapiererträge künftig grundsätzlich steuerpflichtig.

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