Lehman Zertifikate – Delbrück Bethmann Maffei nimmt Berufung zurück

Wie heute bekannt wurde, hat das Bankhaus Delbrück Bethmann Maffei gestern überraschenderweise seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg (LG Hamburg) zurückgenommen, gerade einmal zwei Tage bevor das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) seine Entscheidung über die Berufung verkünden wollte.

Das (LG Hamburg) hatte am 26.11.2009 das Bankhaus Delbrück Bethmann Maffei zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 93.000,00 EUR verurteilt (Az: 309 O 177/09), weil es einem Anleger noch im August 2008 Zertifikate der Investmentbank Lehman Brothers verkauft hatte. Wenige Wochen später, Mitte September 2008, musste Lehman Brothers Insolvenz anmelden, wodurch die Zertifikate faktisch wertlos wurden. Der Anleger wurde beim Kauf unter anderem auf das positive Rating von Lehman Brothers hingewiesen, welches mit A+ angegeben war. Tatsächlich hatte die Ratingagentur Standard & Poors (S & P) bereits im Juni 2008 das Rating auf A herabgestuft, worüber der Anleger jedoch nicht aufgeklärt wurde.

Gegen dieses Urteil legte Delbrück Bethmann Maffei Berufung ein, über die am 26.05.2010 vor dem OLG Hamburg mündlich verhandelt wurde. In der mündlichen Verhandlung deutete das OLG bereits an, dass es die Berufung aller Wahrscheinlichkeit nach zurückweisen werde. Zur Begründung stützte das OLG sich nicht nur auf das zum Zeitpunkt der Anlageberatung überholte Rating. Vielmehr wurde der Anleger außerdem nicht darauf hingewiesen, dass zu diesem Zeitpunkt bereits in mehreren Zeitungen über die finanzielle Schieflage von Lehman Brothers berichtet wurde. Aus diesen beiden Gründen erachtete das OLG Hamburg die erfolgte Anlageberatung als fehlerhaft.

Durch die Rücknahme der Berufung ist das Urteil des LG Hamburg nunmehr rechtskräftig.

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