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Verein pro Verbraucherschutz e.V.

5. November 2010 - von: Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Allgemein, Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht

Mit Bescheid vom 26.10.2010 hat das Bundesamt für Justiz das Ruhen der Eintragung des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. in die Liste der qualifizierten Einrichtungen für die Dauer von drei Monaten angeordnet. Innerhalb dieser Frist wird das Bundesamt entscheiden, ob dem Verein die Befugnis, Wettbewerbsverstöße im Verbraucherinteresse zu verfolgen, endgültig entzogen wird.

Das Ruhen der Eintragung wird angeordnet, wenn sich begründete Zweifel daran ergeben, ob ein Verein tatsächlich die Interessen von Verbrauchern wahrnimmt bzw. Anhaltspunkte für eine unerwünschte gewerbsmäßige Abmahntätigkeit vorliegen.

Der Verein pro Verbraucherschutz e.V. und sein Vorsitzender Joachim Rosseburg sind in der Vergangenheit ins Gerede gekommen, weil sie Serienabmahnungen ausgesprochen haben und zur weiteren gerichtlichen Verfolgung jeweils mit dem einschlägig bekannten Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Mann zusammen gearbeitet haben. Dem hat das LG Heilbronn bereits mit Urteil vom 24.03.2007 (8 O 90/07 St) ins Stammbuch geschrieben, dass sein Vorgehen für seine dortige Mandantin rechtsmissbräuchlich gewesen sei, weil “die Initiative hinsichtlich der für die Verfügungsklägerin geführten Abmahnverfahren vorrangig aus anwaltlichem Gebühreninteresse von deren Verfahrensbevollmächtigten ausgegangen” sei.

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