Pro bono: Rechtsberatung für einen guten Zweck

Rechtsberatung für diejenigen, die den größten Bedarf und die geringsten Mittel haben, ist ein wesentlicher Bestandteil des Anwaltsberufs. Sandner Rechtsanwälte nimmt diese Verantwortung ernst. Daher fühlen wir uns im Rahmen unseres bürgerschaftlichen Engagements dem Gedanken der unentgeltlichen Rechtsberatung für gute, insbesondere gemeinnützige Zwecke (“Pro-Bono-Rechtsberatung”) verbunden.

Durch unsere Pro Bono Tätigkeit unterstützen wir soziale/gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die sich qualifizierten Rechtsrat nicht leisten können, mit anwaltlichem Rat auf hohem Niveau. Dabei sind wir bestrebt, soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit durch kostenlose Rechtsberatung voranzubringen.

In diesem Jahr beraten wir speziell im Markenrecht u.a. die folgende Organisation in Deutschland:

Der „Rote Sonne – der Ezidischen Karitative e.V.“ ist eine Hilfsorganisation, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Sie setzt sich insbesondere für die von den Milizen des “Islamischen Staates” verfolgte und Not leidende Bevölkerung im Nordirak und in Syrien ein.