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Neues Urheberrecht tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft

1. November 2007 - von: Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Urheberrecht

Gestern wurde das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft im Bundesgesetzblatt verkündet.

Der sogenannte „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle wird damit zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Mit dem Zweiten Korb wird das Urheberrecht – aufbauend auf die erste Novelle aus dem Jahr 2003 – weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. Das Gesetz bringt die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich.

Lesen Sie hier, um welche Neuregelungen es im Kern geht.

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