Lehman Insolvenz erschien ab August 2008 zumindest möglich

Für einige der durch die Lehman-Insolvenz betroffenen Anleger gibt es neue Hoffnung: Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.04.2010, 328 O 302/09) hat entschieden, dass sich Banken und andere Finanzdienstleister beim Vertrieb von Lehman-Papieren zumindest ab Mitte August 2008 nicht mehr uneingeschränkt auf die nach wie vor positiven Ratings von S&P, Moody’s und Co. verlassen durften. Zu dieser Zeit wurde in der Fachpresse bereits verschiedentlich vor einem möglichen Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers gewarnt. Hierauf hätten Anleger bei der Beratung über Lehman-Wertpapiere unabhängig von den aktuellen Ratings hingewiesen werden müssen.

Neben Zertifikaten, die von der Lehman-Brothers Holding bzw. einer ihrer Tochterunternehmen emittiert wurden, betrifft dies auch andere Wertpapiere, deren Entwicklung von Lehman Brothers abhängig war, wie zum Beispiel die sog. „Cobold 74 Anleihe“ der DZ Bank (WKN DZ8PQE bzw. ISIN DE000DZ8PQE4). Diese Anleihe, die als festverzinsliches Wertpapier verkauft wurde, versprach einen jährlichen Kupon in Höhe von 5%, solange bei keinem der Referenzunternehmen (zu denen neben Lehman Brothers auch die weiteren großen amerikanischen Investmentbanken Goldman Sachs, JP MorganChase, Merrill Lynch und Morgan Stanley gehörten) ein sog. Kreditereignis eintrete. Als Kreditereignis gelten neben der Insolvenz auch die einfache Nichtzahlung von Verbindlichkeiten bei Fälligkeit. Im Falle eines Kreditereignisses sollte der Anleger keine Rückzahlung erhalten, sondern Schuldverschreibungen des ausgefallenen Referenzunternehmens, in diesem Fall also von Lehman Brothers. Die betroffenen Anleger konnten die in diesen Papieren verbrieften Forderungen schließlich nur noch zur Insolvenztabelle anmelden.

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