Haftung von Google für rechtswidrige Snippets in Suchergebnissen

Mit Urteil vom 07.11.2014 (324 O 660/12) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass Google als Suchmaschinenbetreiber ab Kenntniserlangung für die Inhalte der im Rahmen der Suchergebnisse angezeigten kurzen Textauszüge aus den gefundenen Webseiten haftet, wenn in diesen Snippets ein rechtswidriger Inhalt verbreitet wird, kein berechtigtes öffentliches Interesse an deren Verbreitung besteht und der Eintrag nach Kenntniserlangung nicht entfernt wird.