EUGH: Formen von Waschmitteltabs wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

Urteil des EuGH vom 23.05.2007

Der EuGH lehnt die markenrechtliche Eintragunsfähigkeit einer weißen, quadratischen Wasch- oder Geschirrspülmitteltablette mit abgerundeten Kanten, in der ein weiterer Wirkstoff in Form einer grünen, lilafarbenen oder blauen vier, fünf oder sechsblättrigen Blüte eingelagert ist, mangels Unterscheidungsfähigkeit ab. Der durch diese Gestaltung hervorgerufene Gesamteindruck ermöglicht dem betroffenen Durchschnittsverbraucher nicht, bei seiner Kaufentscheidung die betriebliche Herkunft der in Frage stehenden Produkte zu identifizieren. Die Kombination einer quadratischen weißen Tablettenform mit einem farbigen Muster unterscheidet sich nämlich nicht nennenswert von der naheliegenden Aufmachung von Wasch- und Geschirrspülmitteltabletten, in denen verschiedene Wirkstoffe in dekorativer Weise angeordnet sind.