Musterprotokoll für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) als Mehrpersonengesellschaft
28. Oktober 2008 - von: Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Allgemein
Musterprotokoll
für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern UR. Nr. …………
Heute, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , erschienen vor mir, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
Notar/in mit dem Amtssitz in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
Herr/Frau1) . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2),
Herr/Frau1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2),
Herr/Frau1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2).
1. Die Erschienenen errichten hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaftmit beschränkter Haftung unter der Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mit dem Sitz in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Gegenstand des Unternehmens ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt . . . . . . . . . . . . . . . . . € (i. W. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro)
und wird wie folgt übernommen:
Herr/Frau1) . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von . . . . . . € (i. W. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro) Geschäftsanteil Nr. 1),
Herr/Frau1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von . . . . . . € (i. W. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro) Geschäftsanteil Nr. 2),
Herr/Frau1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von . . . . . . € (i. W. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro) Geschäftsanteil Nr. 3).
Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu 50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt3).
4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr/Frau4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , wohnhaft in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.
6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaftsteuerstelle–. 7. Die Erschienenen wurden vom Notar/von der Notarin insbesondere auf Folgendes hingewiesen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identitätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zueiner etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative gestrichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.
Musterprotokoll für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) als Einpersonengesellschaft
28. Oktober 2008 - von: Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Allgemein
Musterprotokoll
für die Gründung einer Einpersonengesellschaft UR. Nr. …………
Heute, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
erschien vor mir, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
Notar/in mit dem Amtssitz in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
Herr/Frau1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2).
1. Der Erschienene errichtet hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der
Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
mit dem Sitz in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Gegenstand des Unternehmens ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . €
(i. W. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro) und wird vollständig
von Herrn/Frau1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Geschäftsanteil Nr. 1) übernommen. Die Einlage ist in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu 50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt3).
4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr/Frau4) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , wohnhaft in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.
6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung der Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaftsteuerstelle –.
7. Der Erschienene wurde vom Notar/von der Notarin insbesondere auf Folgendes hingewiesen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identitätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative gestrichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.
Zugang zum Recht für jeden
25. April 2008 - von: Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Allgemein
Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Gesetz zum Erfolgshonorar
Der Bundestag hat heute das Gesetz zu den anwaltlichen Erfolgshonoraren verabschiedet. Mit der Neuregelung wird das bisher bestehende absolute Verbot von Erfolgshonorarvereinbarungen gelockert und lässt die Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Einzelfall zu. Ursprünglicher Initiator des Gesetzgebungsvorhabens war das Bundesverfassungsgericht: In einer Entscheidung im vergangenen Jahr hat es festgestellt, dass Ausnahmen vom diesem Verbot zumindest in solchen Fällen zuzulassen sind, in denen Bürger ohne eine solche Vereinbarung von der Verfolgung ihrer Rechte abgehalten würden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt das neue Gesetz. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes seien mit Vernunft und Augenmaß umgesetzt worden, sagt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges. “So wird gewährleistet, dass auch Bürger, die weder Prozesskostenhilfe erhalten noch über die Möglichkeit verfügen, einen Rechtsstreit aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten, zu ihrem Recht kommen. Es ist einer der größten Vorzüge unseres Rechtsstaates, jedem den Zugang zum Recht zu ermöglichen”, so Filges.
Bundeskabinett beschließt GmbH-Reform (MoMiG)
3. Juli 2007 - von: Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Allgemein
Das Bundeskabinett hat am 23.05.2007 den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Durch die Neuregelungen sollen GmbH-Gründungen erleichtert und beschleunigt werden. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 23.05.2007 und die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer.
BGH: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
7. Juni 2007 - von: admin
Veröffentlicht in: Allgemein
BGH, Urteil vom 07.03.2007, VIII ZR 86/06
Ist nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG eine wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, so vermindert sich nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr.


