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DPMA weist auf Praxisänderung bei Markenanmeldungen hin

27. Dezember 2010 - von: Rechtsanwalt Raoul Sandner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlicht in: Allgemein

Zukünftig legt das DPMA unpräzise Waren- und Dienstleistungsbegriffe, die im Rahmen einer Markenanmeldung vorgelegt werden,  anhand der jeweils angegbenen Klasse aus. Dies hat u.a. zur Folge, dass ein Begriff, der durch Angabe der Klassenziffer nun bereits präzisiert ist, nicht mehr nachträglich auf eine weitere Klasse ausgedehnt werden kann. Die neue Regelung gilt für Markenanmeldungen, die ab dem 01. Januar 2010 beim DPMA eingehen. Die Eizelheiten dieser Praxisänderung hat das DPMA hier veröffentlicht.

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